Für die Finanzierung des Plakats „Wider den undeutschen Geist!“ wandte sich Hanskarl Leistritz brieflich an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, genauer an den Philosophen, Soziologen und Kulturanthropologen Prof. Dr. Erich Rothacker (1888-1965). Rothacker war zwischen 1919 und 1928 Mitglied der Deutschen Volkspartei (DVP) gewesen, erhielt 1928 einen Lehrstuhl für Philosophie an der Universität Bonn und hatte am 29. Juli 1932 zusammen mit 51 weiteren Hochschullehrern einen Wahlaufruf für Adolf Hitler und die NSDAP unterzeichnet, der im Völkischen Beobachter erschienen war. 1933 war er in die NSDAP eingetreten und wurde Abteilungsleiter im Reichspropagandaministerium. In seinem Brief stellte Leistritz Rothacker seinen Plan der „Aktion wider den undeutschen Geist“ vor, was dafür spricht, dass das Propagandaministerium die studentische Aktion zwar billigte und unterstützte, sie aber keinesfalls selbst geplant oder organisiert hatte. Leistritz bat Rothacker um 600 Reichsmark für die Druck- und Anschlagskosten von insgesamt 1500 Plakaten, von denen allein 875 in Groß-Berlin aufgehängt werden sollten, die übrigen 625 in den anderen Hochschulorten des Reiches.
Mit dem Druck der Plakate im ›Handtuchformat‹ von 47,5 cm x 70 cm und in roter Frakturschrift wurde die Druckerei Henckel in Berlin-Schöneberg beauftragt. Leistritz sandte ein erstes Exemplar am 11. April an das Berliner Polizeipräsidium und schrieb: „Da zwischen der Deutschen Studentenschaft (Hauptamt für Presse und Propaganda) und dem Ministerium für Volksaufklärung auch in dieser Angelegenheit engste Zusammenarbeit vorhanden ist, dürften wohl hinsichtlich Ihrer Zustimmung keine Bedenken entgegenstehen.“ Seit Februar 1933 war Magnus von Levetzow (1871-1939; NSDAP) Polizeipräsident in Berlin. Er war ein dekorierter Marineoffizier im Kaiserreich, hatte sich 1920, wie auch ein großer Teil der Studenten, am Kapp-Lüttwitz-Putsch beteiligt und war 1931 in die NSDAP eingetreten. Einwände von seiner Seite hatte Leistritz, wie dieser bereits formulierte, nicht zu erwarten.
Ursprünglich sollte die „Aktion wider den undeutschen Geist“ mit dem Aufhängen der Plakate am 12. April beginnen, dem Tag, an dem die neue preußische Studentenrechtsverordnung in Kraft getreten war und die DSt ihre staatliche Anerkennung wiedererlangt hatte. Letztlich begann die Aktion mit einem Tag Verzögerung. Abgesehen von Berlin, wo die Plakate in allen Bezirken an Litfaßsäulen angebracht wurden, und Rostock, wo die rechten Studenten zusätzliche Exemplare drucken ließen, um sie auch in Städten und Ortschaften der Region auszuhängen, wurde das Plakat überwiegend auf dem jeweiligen Gelände und in der Nähe der Universitäten angeschlagen. Das Plakat erreichte zu diesem Zeitpunkt dennoch eine größere als lediglich die universitäre Öffentlichkeit. Überregionale Zeitungen wie der „Völkische Beobachter“ oder die 1932 und 1933 erscheinende Zeitschrift „Deutsche Kultur-Wacht“ sowie die „Blätter des Kampfbundes für Deutsche Kultur“ druckten die als „Thesen“ bezeichneten Behauptungen und Forderungen ab. Wie bereits die Überfälle auf die Partei- und Gewerkschaftshäuser durch SA und Polizei in den Wochen zuvor in aller Öffentlichkeit meist tagsüber stattfanden, so wollten auch die im DSt aktiven Studenten mit ihrer Aktion eine breite Öffentlichkeit erreichen.
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